Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen“ werden nicht vorgehalten. Uns ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Auftraggebern und Kunden sehr wichtig. Wir versuchen deshalb jeden Auftrag individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden zu bearbeiten. Deshalb werden unsere Aufträge und Verträge den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Alle Verträge und Vereinbarungen gelten wie schriftlich vereinbart. Unsere Provisionen und Aufwandsentschädigungen richten sich ebenfalls nach den jeweiligen Gegebenheiten und werden schriftlich vereinbart. Streitigkeiten werden – falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist – nach geltendem Gesetz und der laufenden Rechtsprechung geregelt. Steuerliche oder rechtliche Beratungen dürfen wir nicht vornehmen, hierzu verweisen wir gegebenenfalls auf Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater.

Provisionsregelung
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt der § 656 c BGB, das heißt, wir verlangen von Auftraggebern und Käufern (wenn Privatperson) jeweils eine Provision von 3 % plus 19 % Mehrwertsteuer = 3,57 % brutto („gesetzlicher Halbteilungsgrundsatz“). Für alle sonstigen Abschlüsse verlangen wir von Käufern eine Provision von 4 % plus 19 % Mehrwertsteuer = 4,76 % brutto.